- Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder.
- In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2021 bundesweit 12.895 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 13,1 Mrd. Euro festgestellt.
- Von den 8.409.671 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 150.440 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,8 Prozent. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 17,1 Prozent.
- Ferner wurden 6.315 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.
Die Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung ist Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung der Länder. Sie ist für die Finanzbehörden der Länder ein wesentliches Instrument, mit dem sie ihre Aufgabe erfüllen, Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die für die Bemessung der Steuern maßgebenden Besteuerungsgrundlagen zugunsten wie auch zuungunsten der Steuerpflichtigen zu prüfen. Die Betriebsprüfung ist eine abschließende, nachträgliche Überprüfung des Steuerfalls und bezieht sich auf bestimmte Steuerarten und bestimmte Besteuerungszeiträume. Außenprüfungen sind bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind oder sogenannte bedeutende Einkünfte erzielen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.
Im folgenden Beitrag wird ausschließlich das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder dargestellt.
Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und die besonderen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern.
Besitzsteuern
knüpfen an den Ertrag beziehungsweise das Einkommen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) oder das Vermögen (z. B. Erbschaftsteuer) an.
Verkehrsteuern
sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen (z. B. Umsatzsteuer).
Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in folgende Größenklassen eingeteilt:
- Großbetriebe (G),
- Mittelbetriebe (M),
- Kleinbetriebe (K),
- Kleinstbetriebe (Kst).
Die Einordnung in die Größenklassen erfolgt stichtagsbezogen in der Regel alle drei Jahre. Die ab dem 1. Januar 2019 gültigen Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen hat das BMF mit Schreiben vom 13. April 2018 (Bundessteuerblatt I S. 614) bekanntgegeben. Die für die einzelnen Betriebsarten im Jahr 2019 geltenden Abgrenzungsmerkmale sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Betriebe, welche die vorgegebenen Grenzen gemäß der Abgrenzungsmerkmale nicht erreichen, werden als Kleinstbetriebe (Kst) bezeichnet.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 23.Prüfungsturnus (1.Januar2019)
Betriebsart1 | Betriebsmerkmale inEuro | Großbetriebe (G) | Mittelbetriebe (M) | Kleinbetriebe | |
---|---|---|---|---|---|
über | |||||
Handelsbetriebe (H) | Umsatzerlöse oder | 8.600.000 | 1.100.000 | 210.000 | |
steuerlicher Gewinn | 335.000 | 68.000 | 44.000 | ||
Fertigungsbetriebe (F) | Umsatzerlöse oder | 5.200.000 | 610.000 | 210.000 | |
steuerlicher Gewinn | 300.000 | 68.000 | 44.000 | ||
Freie Berufe (FB) | Umsatzerlöse oder | 5.600.000 | 990.000 | 210.000 | |
steuerlicher Gewinn | 700.000 | 165.000 | 44.000 | ||
Andere Leistungsbetriebe (AL) | Umsatzerlöse oder | 6.700.000 | 910.000 | 210.000 | |
steuerlicher Gewinn | 400.000 | 77.000 | 44.000 | ||
Kreditinstitute (K) | Aktivvermögen oder | 175.000.000 | 42.000.000 | 13.000.000 | |
steuerlicher Gewinn | 670.000 | 230.000 | 57.000 | ||
Versicherungsunternehmen Pensionskassen(V) | Jahresprämieneinnahmen | 36.000.000 | 6.000.000 | 2.200.000 | |
Unterstützungskassen(U) | alle | ||||
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) | Umsatzerlöse oder | 1.200.000 | 610.000 | 210.000 | |
steuerlicher Gewinn | 185.000 | 68.000 | 44.000 | ||
Sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst) | Erfassungsmerkmale | Erfassung in der Betriebskartei als Großbetrieb | |||
Verlustzuweisungsgesellschaften(VZG) und Bauherrengemeinschaften(BHG) | Personenzusammenschlüsse und Gesamtobjekte i.S.d. Nr. 1.2 und Nr.1.3 des BMF-Schreibens vom 13.Juli1992, IVA 5- S 0361- 19/92 (BStBlIS.404) | alle | |||
Bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände(BKÖ) | Summe der Einnahmen | über6.000.000 | |||
Fälle mit bedeutenden Einkünften(bE) | Summe der positiven Einkünfte | über500.000 |
1Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle 1
Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe
Im Jahr 2021 waren in der Betriebskartei der Finanzämter 8.409.671 Betriebe erfasst, von denen 150.440 Betriebe geprüft wurden. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,8 Prozent (s. a. Tabelle 2).
Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 1.Januar2021 bis zum 31.Dezember2021
Größenklasse | gesamt | darunter geprüft | |
---|---|---|---|
Anzahl | Anzahl | Anteil inProzent | |
Großbetriebe(G) | 196.226 | 33.565 | 17,1 |
Mittelbetriebe(M) | 820.025 | 39.861 | 4,9 |
Kleinbetriebe(K) | 1.253.383 | 29.664 | 2,4 |
Kleinstbetriebe(Kst) | 6.140.037 | 47.350 | 0,8 |
Summe | 8.409.671 | 150.440 | 1,8 |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle 2
Prüfungszeitraum
Bei Großbetrieben soll der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen, um eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume zu erreichen. Für die übrigen Betriebe ist vorgesehen, dass ein Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst. Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe unter Risikogesichtspunkten ausgewählt. Das heißt, Großbetriebe werden grundsätzlich lückenlos geprüft, andere Betriebe werden gezielt geprüft. In Großbetrieben, bei denen im Jahr 2021 eine Außenprüfung abgeschlossen worden war, umfasste der Prüfungszeitraum durchschnittlich 3,3 Veranlagungsjahre, während er sich bei Mittel- und Kleinbetrieben auf 3,0 Veranlagungsjahre und bei Kleinstbetrieben auf 2,9 Veranlagungsjahre belief.
Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Betriebsprüfung
In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2021 bundesweit 12.895 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 13,1 Mrd. Euro festgestellt. 9,6 Mrd. Euro Mehrergebnis entfielen auf die Prüfung von Großbetrieben. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte ein Mehrergebnis von 1,3 Mrd. Euro (siehe Abbildung 1).
Das Mehrergebnis,
das durch die Betriebsprüfungen festgestellt wurde, ist nicht mit dem haushaltswirksamen Mehraufkommen gleichzusetzen. Das festgestellte Mehrergebnis dient der statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung. Das Herausrechnen von nach Abschluss der Betriebsprüfung erforderlichen Änderungen – z. B. wegen des Ausgangs oft langjähriger Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren, der Zahlungsbereitschaft oder auch der Zahlungsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen – nur aus statistischen Gründen wäre zu aufwendig und würde der zeitnahen periodengerechten statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung entgegenstehen.
Mehrergebnis nach Größenklassen im Fünfjahresvergleich
in Mrd. Euro
Balkendiagramm zum Mehrergebnis der Betriebsprüfungen von Großbetrieben, Mittelbetrieben, Kleinbetrieben, Kleinstbetrieben und Sonstige im Fünfjahresvergleich. Pro Betriebsgröße werden die Daten in 5 Säulen dargestellt, für die Jahre 2017 bis 2021.Mehrergebnis pro Jahr in Milliarden Euro:Großbetriebe: 2017: 13,8 Mrd. Euro; 2018: 10,1 Mrd. Euro; 2019: 11,6 Mrd. Euro, 2020: 7,9 Mrd. Euro; 2021: 9,6 Mrd. EuroMittelbetriebe: 2017: 1,4 Mrd. Euro; 2018: 1,3 Mrd. Euro; 2019: 1,2 Mrd. Euro, 2020: 1,1 Mrd. Euro; 2021: 1,1 Mrd. EuroKleinbetriebe: 2017: 0,7 Mrd. Euro; 2018: 0,7 Mrd. Euro; 2019: 0,7 Mrd. Euro, 2020: 0,6 Mrd. Euro; 2021: 0,6 Mrd. EuroKleinstbetriebe: 2017: 0,9 Mrd. Euro; 2018: 1,0 Mrd. Euro; 2019: 1,1 Mrd. Euro, 2020: 1,1 Mrd. Euro; 2021: 1,3 Mrd. EuroSonstige: 2017: 0,7 Mrd. Euro; 2018: 0,6 Mrd. Euro; 2019: 0,6 Mrd. Euro, 2020: 0,6 Mrd. Euro; 2021: 0,5 Mrd. EuroQuelle: Bundesministerium der Finanzen
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null | Mehrergebnis 2017 | Mehrergebnis 2018 | Mehrergebnis 2019 | Mehrergebnis 2020 | Mehrergebnis 2021 |
---|---|---|---|---|---|
Großbetriebe | 13,8 | 10,1 | 11,6 | 7,9 | 9,6 |
Mittelbetriebe | 1,4 | 1,3 | 1,2 | 1,1 | 1,1 |
Kleinbetriebe | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,6 | 0,6 |
Kleinstbetriebe | 0,9 | 1,0 | 1,1 | 1,1 | 1,3 |
Sonstige | 0,7 | 0,6 | 0,6 | 0,6 | 0,5 |
Abbildung 1
Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2021 insgesamt haben die Gewerbesteuer mit 23,7 Prozent beziehungsweise 3,1 Mrd. Euro und die Körperschaftsteuer mit 20,6 Prozent beziehungsweise 2,7 Mrd. Euro (s. a. Abbildung 2). Daneben haben aber auch die Einkommensteuer mit 16,8 Prozent und die Umsatzsteuer mit 12,2 Prozent einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis. Auf die sonstigen Steuern entfällt ein Anteil von 13,7 Prozent.
Das Mehrergebnis im Bereich der Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) beträgt 1,7 Mrd. Euro (12,9 Prozent).
Mehrergebnis nach Steuerarten im Fünfjahresvergleich
in Mrd. Euro
Balkendiagramm zum Mehrergebnis der Betriebsprüfungen nach Steuerarten im Fünfjahresvergleich. Pro Steuerart werden die Daten in 5 Säulen dargestellt, für die Jahre 2017 bis 2021.Mehrergebnis pro Steuerart in Milliarden Euro:Umsatzsteuer: 2017: 1,9 Mrd. Euro; 2018: 1,9 Mrd. Euro; 2019: 1,7 Mrd. Euro, 2020: 1,5 Mrd. Euro; 2021: 1,6 Mrd. EuroEinkommensteuer: 2017: 2,6 Mrd. Euro; 2018: 2,7 Mrd. Euro; 2019: 2,6 Mrd. Euro, 2020: 2,3 Mrd. Euro; 2021: 2,2 Mrd. EuroKörperschaftsteuer: 2017: 4,5 Mrd. Euro; 2018: 2,6 Mrd. Euro; 2019: 3,6 Mrd. Euro, 2020: 2,3 Mrd. Euro; 2021: 2,7 Mrd. EuroGewerbesteuer: 2017: 3,8 Mrd. Euro; 2018: 3,1 Mrd. Euro; 2019: 3,6 Mrd. Euro, 2020: 2,6 Mrd. Euro; 2021: 3,1 Mrd. EuroZinsen: 2017: 2,9 Mrd. Euro; 2018: 2,3 Mrd. Euro; 2019: 2,5 Mrd. Euro, 2020: 1,6 Mrd. Euro; 2021: 1,7 Mrd. EuroSonstige: 2017: 1,8 Mrd. Euro; 2018: 1,3 Mrd. Euro; 2019: 1,2 Mrd. Euro, 2020: 0,8 Mrd. Euro; 2021: 1,8 Mrd. EuroQuelle: Bundesministerium der Finanzen
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null | Mehrergebnis 2017 | Mehrergebnis 2018 | Mehrergebnis 2019 | Mehrergebnis 2020 | Mehrergebnis 2021 |
---|---|---|---|---|---|
Umsatzsteuer | 1,9 | 1,9 | 1,7 | 1,5 | 1,6 |
Einkommensteuer | 2,6 | 2,7 | 2,6 | 2,3 | 2,2 |
Körperschaftsteuer | 4,5 | 2,6 | 3,6 | 2,3 | 2,7 |
Gewerbesteuer | 3,8 | 3,1 | 3,6 | 2,6 | 3,1 |
Zinsen | 2,9 | 2,3 | 2,5 | 1,6 | 1,7 |
Sonstiges | 1,8 | 1,3 | 1,2 | 0,8 | 1,8 |
Abbildung 2
Die Verzinsung nach § 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Insbesondere bei Steuerpflichtigen, die einer Außenprüfung unterliegen, besteht zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Steuer und der Fälligkeit der abschließenden Zahlung nach einer Außenprüfung ein erheblicher Zeitraum. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Aufgrund von rechtlichen Änderungen im laufenden Steuerjahr 2021 können statistische Unsicherheiten in Bezug auf die Erfassung der Zinsen i. S. d. § 233a AO nicht ausgeschlossen werden.
Weiterhin haben die pandemischen Herausforderungen aufgrund SARS-Cov-2 einen verstärkten Einfluss auf die Prüfungstätigkeit. Trotz der weiterhin geltenden (lokalen) Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte das bundesweite Mehrergebnis um 1,9 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.